Willkommen bei Physiotherapie Lukas Schulze

Leistungen

.

Krankengymnastik

Eine vom Arzt verordnete, kassenfinanzierte Leistung fördert Beweglichkeit, Stabilität, Kraft und Gleichgewicht. Der Patient wird aktiv eingebunden und lernt Übungen zur Selbsthilfe und für Zuhause.

.

Manuelle Therapie

Die Orthopädisch Manuelle Therapie ist spezialisierte Physiotherapie nach internationalen Standards, behandelt den Bewegungsapparat und integriert Forschung, Clinical Reasoning und Befunde.

.

Krankengymnastik am Gerät

Die Krankengymnastik an Geräten ist eine einstündige Therapie in Kleingruppen bis drei Personen. Sie stärkt Kraft, Ausdauer, Koordination, Flexibilität und hilft bei orthopädischen Beschwerden.

.

Manuelle Lymphdrainage

Die Lymphdrainage fördert den Abtransport von Wasser aus dem Gewebe in die Blutgefäße. Sie hilft, das Gleichgewicht zwischen Gewebewasser und Lymphbahnen wiederherzustellen und regt das Immunsystem an.

.

CMD Kiefergelenksbehandlung

Kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD) bezeichnet Fehlregulationen der Kiefergelenkfunktion, die strukturelle, funktionelle, biochemische und psychische Ursachen haben können.

.

Hausbesuch

Sollten Sie nicht in der Lage sein in die Praxis zu kommen, besteht die Möglichkeit des Hausbesuchs. Dieser muss vom Arzt speziell verordnet werden.

Team

Lukas Schulze

Inhaber & Physiotherapeut

Svenja Emmerich

Physiotherapeutin

Diana Schrills

Empfangskraftin

Was Patienten Sagen

.

Marius H.

„Nach meinem Kreuzbandriss hat mich Lukas mit seiner Expertise und seinem Engagement wieder auf die Beine gebracht. Besonders im Geräte-Raum hat er mir gezielte Übungen gezeigt, die meine Muskulatur gestärkt und meinen Heilungsprozess optimal unterstützt haben. Die Betreuung war immer individuell und professionell – ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Vielen Dank, Lukas, für die großartige Unterstützung!“

Quelle: Google

.

André W.

„Eine schöne Praxis, kompetente Behandlung mit viel Verständnis und Transparenz. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt und kann die Praxis nur weiterempehlen!"

Quelle: Google

.

Lars S.

„Meinem Vater wurde sehr schnell geholfen und wir waren sehr zufrieden. Sehr angenehm, freundlich und zuverlässig, dazu noch gute Ergebnisse erzielt. Danke!“

Quelle: Google

.

Lena W.

„Guter Professioneller Umgang auf Augenhöhe! Herr Schulze ist Einfühlsam und versetzt sich gut in die Situation der Patienten hinein. Gezeigte Übungen macht er mit einem zusammen. Es werden schnell freie Termine gefunden, und man muss nicht erst 3 Monate bis zum ersten Termin warten.“

Quelle: Google

.

Nils M.

„Konnte meinen Arm nach einer OP nicht mehr richtig bewegen. Lukas hat das zugrundeliegende Problem erkannt und mir mit den richtigen Übungen weitergeholfen"

Quelle: Google

.

Mareike R.

„Ich habe bereits mehrere Erfahrungen bei Physiotherapeuten machen "müssen". Herrn Schulze kann ich uneingeschränkt empfehlen!! Die Einheiten waren zielgerichtet und intensiv, Übungen und Sinn derer wurden stets erläutert und wertvolle Tipps für zu Hause mitgegeben. Hier versteht "man" sein Handwerk! Ich konnte heute dank der tollen Übungen und Begleitung im Genesungsprozess die Behandlung abschließen. Endlich wieder schmerzfrei - ich bin sehr dankbar dafür! Zudem möchte ich aber auch die Freundlichkeit und das gute Betriebsklima erwähnen. Man spürt, dass hier alle einer beruflichen Leidenschaft nachgehen und ihren Job gerne machen. Vielen Dank!

Quelle: Google

Stellenanzeige

Wir suchen dich!

Ob Du nach einer neuen Herausforderung suchst oder gerade erst ins Berufsleben startest – bei uns findest Du die Unterstützung, die Du brauchst, um Deine Karriere auf das nächste Level zu bringen. Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen!

 Häufig getellte Fragen

  • DescriptionEine Behandlung dauert bei uns zwischen 20 und maximal 60 Minuten. Die Physiotherapieeinheit beträgt in der Regel 15 bis 25 Minuten. Darin enthalten sind die Zeiten der Befundung (Beratungsgespräch) sowie die Terminvereinbarung. Es können auch doppelte Behandlungen hintereinander gebucht werden.

  • Die Abkürzung CMD steht für Cranio-mandibuläre Dysfunktion. Schätzungsweise leiden in Deutschland circa 7 Millionen Menschen (ca. 10% der Bevölkerung) an CMD. Beschwerden am Kiefergelenk können sowohl lokal auftreten, als auch von anderen Körperbereichen stammen oder diese involvieren. Hauptverantwortlich dafür ist die Nähe zum Hals, Kopf sowie anderen Nerven- und Gelenkbereichen des Körpers, in denen die Fehlfunktion ausstrahlen kann. Mehr Informationen zur “Kiefergelenkstherapie – CMD”.

  • Die Blankoverordnung (kurz: Blanko-VO) ermöglicht uns Physiotherapeuten/innen, eigenständig über die Therapie eines Patienten zu entscheiden, ohne dass der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin die genauen Heilmittel und die Anzahl der Therapieeinheiten vorschreibt. Das bedeutet, dass der Arzt/die Ärztin nur noch die Diagnose stellt und den Behandlungsbedarf bestätigt, während die konkreten Maßnahmen von uns als Therapeuten/innen geplant und durchgeführt werden. Diese neue Regelung gilt zunächst für über 100 verschiedene Schulterdiagnosen.
    In Zukunft sollen weitere Diagnosen in die neue Systematik der Blankoverordnung aufgenommen werden. Es gibt dazu aber noch keinen konkreten Zeitplan.

    Die Einführung basiert auf dem sog. Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mit dem Ziel, die Therapieautonomie und -qualität zu verbessern.
    Durch diese Freiheit übernehmen wir aber auch mehr Verantwortung für Ihren Heilungsverlauf, als auch für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Therapie.

  • Die Blankoverordnung gilt derzeit nur für bestimmte Schultererkrankungen. Das bedeutet, dass vorerst nur Patienten/innen mit Diagnosen, die das Schultergelenk betreffen, von dieser neuen Verordnung profitieren können. Ob eine Erkrankung für die Blankoverordnung in Frage kommt, richtet sich nach einer spezifischen Liste von Diagnosen, basierend auf der sogenannten ICD-10-Liste. Beispiele sind etwa Verletzungen der Rotatorenmanschette, Frakturen oder Schulterluxationen.

    Wichtige Hinweise:

    Ausnahme für Lymphdrainage: Die Manuelle Lymphdrainage (kurz: MLD) ist von der Blankoverordnung ausgenommen. Sollte eine Lymphdrainage erforderlich sein, muss diese wie bisher auf einem regulären Rezept verordnet werden.

    Ermessensspielraum für Ärzte/innen: Ärzte und Ärztinnen sind nicht verpflichtet eine Blankoverordnung auszustellen. Sie können auch weiterhin ein normales Rezept verwenden, wenn „wichtige medizinische Gründe“ vorliegen.

    Unterschiede beim Rezept: Das Formular, das Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten, bleibt auf den ersten Blick das gleiche wie bei einer regulären Verordnung. Der entscheidende Unterschied: Anstelle eines spezifischen Heilmittels wie „KG“ (Krankengymnastik) oder „MT“ (Manuelle Therapie) ist auf der Blankoverordnung lediglich das Wort „BLANKOVERORDNUNG“ vermerkt.
    Außerdem fehlt eine Angabe in den Feldern „Behandlungseinheiten“ und „Therapiefrequenz“.

  • Der Ablauf der Blankoverordnung ist für den/die Patienten/in recht unkompliziert, bringt aber einige Änderungen im Behandlungsprozess mit sich. So sieht der Prozess aus:

    Diagnose durch den Arzt

    Zunächst bleibt alles wie gewohnt. Ihr/e Arzt/Ärztin untersucht Sie und stellt eine Diagnose.
    Auf Grundlage dieser Diagnose entscheidet der Arzt/ die Ärztin, ob eine physiotherapeutische Behandlung notwendig ist. In diesem Fall stellt er/sie Ihnen eine Verordnung aus – entweder eine reguläre oder eine Blankoverordnung.

    Erforderliche Diagnostik vor Beginn der Therapie

    Bevor wir mit der Therapie starten, vereinbaren wir einen eigenen Termin für eine physiotherapeutische Diagnostik (kurz: PD). In diesem Termin führen wir eine umfassende Untersuchung durch, um die genaue Ausgangslage zu bestimmen und den bestmöglichen Therapieansatz für Sie festzulegen. Hierbei besprechen wir auch gemeinsam den geplanten Ablauf und die spezifischen Ziele der Therapie.

    Begrenzte Anzahl an Therapieeinheiten

    Auch wenn die Blankoverordnung uns keine feste Anzahl an Therapieeinheiten vorschreibt, gibt es dennoch eine Obergrenze. Je nach Diagnose dürfen wir Sie maximal 18 bzw. 26 Einheiten pro Verordnung behandeln. Innerhalb dieses Rahmens können wir die Frequenz der Behandlungen und das Heilmittel frei anpassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir immer die maximale Anzahl der Einheiten ausschöpfen. Wir orientieren uns an medizinischen und wissenschaftlichen Kriterien und fordern – wie gewohnt – Ihre Eigeninitiative und Verantwortung für den Heilungsprozess ein.

    Zwischen- und Abschlussdiagnostik

    Am Ende der Verordnung findet eine sogenannte Bedarfsdiagnostik (kurz: BD) statt, bei der wir das Therapieergebnis evaluieren. Sollte sich im Verlauf der Behandlung die Notwendigkeit ergeben, den Therapieplan anzupassen, führen wir diesen Evaluierungstermin auch vorzeitig durch und besprechen die Änderungen mit Ihnen. So gewährleisten wir, dass die Therapie stets auf Ihre aktuellen Bedürfnisse abgestimmt bleibt.

    Was passiert nach 16 Wochen, wenn Sie noch immer Beschwerden haben?

    Die Blankoverordnung ist auf eine Behandlungsdauer von maximal 16 Wochen begrenzt. Sollten Ihre Beschwerden danach fortbestehen oder eine weitere Behandlung notwendig sein, kann Ihr/e Arzt/ Ärztin eine weitere Blankoverordnung ausstellen.

  • Weniger Aufwand für Korrekturen

    Durch die Blankoverordnung entfallen viele bürokratische Hürden. Änderungen an der Verordnung, wie die Anpassung der Frequenz oder das Umstellen auf ein anderes Heilmittel (z.B. von Krankengymnastik auf Manuelle Therapie), können direkt und flexibel im Therapieverlauf vorgenommen werden. Das spart Zeit und Wege für zusätzliche Arztbesuche.

    Individuellere und spezifischere Behandlung

    Da keine festen Vorgaben für die Anzahl der Termine, das Heilmittel oder die Therapiefrequenz mehr bestehen, können wir Ihre Therapie flexibler und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt planen. Statt einer festgelegten Anzahl an Behandlungen erlaubt die Blankoverordnung eine passgenaue Anpassung an Ihren Heilungsprozess. Die Verordnung ist lediglich mit „BLANKOVERORDNUNG“ gekennzeichnet und enthält keine spezifischen Angaben zum Heilmittel, zur Anzahl der Behandlungseinheiten oder zur Frequenz.

    Zusätzliche diagnostische Termine

    Für eine bedarfsgerechte Betreuung führen wir eine gründliche Diagnostik zu Beginn und, wenn nötig, Anpassungen im Verlauf der Therapie durch. Diese diagnostischen Termine zählen nicht zur Behandlungszeit, sodass Ihnen keine wertvolle Therapiezeit verloren geht. Stattdessen haben wir die Möglichkeit, in diesen Terminen eine individuelle Planung und Anpassung durchzuführen.

    Wichtige zeitliche Vorgabe

    Auch bei der Blankoverordnung muss die Behandlung spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts beginnen. Bitte setzen Sie sich daher zeitnah mit uns in Verbindung, sobald Sie ein Rezept erhalten haben. Der erste Behandlungstermin, nicht der Diagnosetermin, gilt als offizieller Beginn der Verordnung.

    Gesetzliche Zuzahlung

    Die gesetzliche Zuzahlung richtet sich weiterhin nach der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Therapieeinheiten und den eingesetzten Heilmitteln. Da bei der Blankoverordnung auch mehr als die üblichen sechs Behandlungseinheiten pro Rezept möglich sind, kann die Zuzahlung entsprechend höher ausfallen. Dafür sparen Sie jedoch die Rezeptgebühr für zusätzliche Rezepte, wenn Sie längerfristige Therapie benötigen und nur eine Blankoverordnung statt mehrerer „normaler“ Rezepte erhalten.

    • Gültigkeit: Die Blankoverordnung gilt aktuell nur für Schultererkrankungen.

    • Rezeptinhalt: Anstelle eines spezifischen Heilmittels wird nur der Begriff „BLANKOVERORDNUNG“ auf dem Rezept notiert.

    • Dauer: Eine Blankoverordnung gilt für einen Zeitraum von 16 Wochen, innerhalb dessen die Therapie individuell geplant wird (inkl. Heilmittel, Häufigkeit und Dauer).

    • Diagnostik vor Therapiebeginn: Vor der eigentlichen Therapie gibt es einen Termin für die physiotherapeutische Diagnostik.

    • Bedarfsdiagnostik: Am Therapieende erfolgt eine Bedarfsdiagnostik zur Erfolgskontrolle; bei Bedarf kann dieser Termin vorgezogen werden, um den Therapieplan anzupassen.

    • Verlängerung: Nach den 16 Wochen kann bei medizinischer Notwendigkeit eine weitere Blankoverordnung vom Arzt/der Ärztin ausgestellt werden.

  • Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Therapeutische Leistungen dürfen nur mit Rezept geleistet werden. Wenn du dazu Fragen hast, rufe uns gerne an oder schreibe uns eine E-Mail.